Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen.
Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

2. Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sowie einer Aufhebung dieser Klausel.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, netto, ohne Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Den Preisen liegen die gegenwärtig gültigen Kalkulationsfaktoren zugrunde.
Die Preise werden mit jedem Vertragsabschluß neu vereinbart.

4. Zahlungsbedingungen

4.1
Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Zahlungsbedingung:
14 Tage nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug.

4.2.
Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz ab erstem Tag des Verzuges zu berechnen.

4.3.
Der Leistungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist die Bank des Lieferers.

4.4.
Der Besteller ist zur Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur insoweit befugt, als die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist.

4.5.
Kürzungen des Rechnungsbetrages aller Art, ohne unser Einverständnis, werden nicht anerkannt.

5. Lieferung

5.1
Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen.
Betriebsstörungen und Lieferungserschwernisse jeder Art - auch bei unserem Zulieferanten - berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben.

5.2.
Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unserem Zulieferanten, sowie sonstige hoheitliche Maßnahmen, die auf Herstellung und Versand nachteilig wirken, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß wir hierdurch schadenersatzpflichtig werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.

6.2.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zu überlassen.

6.3.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern bzw. zu verarbeiten. In diesem Fall tritt der Käufer mit sofortiger Wirkung alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten aus der Veräußerung an uns ab.

6.4.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferer im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Für die Fälle der §§ 946 - 948 BGB treten die neuen Gegenstände anstelle der Vorbehaltsware.

6.5.
Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

7. Gefahrenübergang und Versand

7.1
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers und geht mit Lieferung der Ware ab Werk auf den Käufer über, dies gilt auch bei einer Vereinbarung frachtfreier Lieferung durch uns.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen obligatorisch nur auf Kosten des Käufers.

7.2.
Versandvorschriften sind mit Auftragseinreichung zu erteilen, wobei der gewünschten Versandart möglichst Rechnung getragen wird.
Andernfalls bleibt dem Lieferer die Versandart ohne Verbindlichkeit überlassen.

8. Beanstandungen und Gewährleistung

8.1
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls entfallen die sich aus der Beanstandung ergebenden Ansprüche des Käufers.
Die Berechtigung der Beanstandung wird allein durch den Lieferer beurteilt.
Im Fall eines Transportschadens muss sich der Empfänger den evtl. nicht ordnungsgemäßen Zustand der Ware vom Transport- unternehmen protokollieren lassen.

8.2.
Ist eine Beanstandung von uns als sachlich berechtigt anerkannt, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz dafür zu leisten oder den Minderwert zu vergüten. Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungshilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für unmittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Unternehmung.
Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

9.2.
Es gilt nur deutsches Recht.

10. Gültigkeitsrecht

Sollten einzelne Bestimmungen eines abzuschließenden Liefervertrages oder dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes oder des übrigen Textes dieser Verkaufsbedingungen nicht berührt.